Der Bundesrat hat es durchgewunken: Halter von Elektrofahrzeugen werden in Zukunft zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ursprünglich waren lediglich fünf Jahre angedacht. Die Steuervergünstigungen sollen einen weiteren Anreiz zum Kauf von Elektroautos bieten. Die Regelung soll für Wagen mit reinem E-Antrieb einerseits und Brennstoffzelle andererseits gelten, die im Zeitraum zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen werden/worden sind. Zulassungen ab 2016 (bis 2020) sind von der Regelung ausgeschlossen; sie werden wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein.
Die Schwarz-Gelbe Bundesregierung verfolgt das ehrgeizige Ziel, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf den deutschen Straßen unterwegs sind.