TÜV Neuerungen 2012

Vor jeder Hauptuntersuchung steht eine Probefahrt an. Auch wird die Plakette bei Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert und es soll bei Mängeln nun auch detaillierte Hinweise des Prüfers geben.
Das sind kurz gefasst die Neuerungen bei der Haupt-und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen, welche laut TÜV Süd ab April 2012 gelten sollen.

Bevor es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, soll künftig eine Runde mit mindestens 8km/h vom Prüfverständigen gefahren werden, wobei das Lenkrad in beide Richtungen eingeschlagen werden muss und auch auf die Bremse getreten werden soll. Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern beim TÜV Süd sagte dazu: „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.“
Auch die elektronischen Sicherheitsassistenten- wie ESP,ABS und Airbag werden in Zukunft noch stärker unter die Lupe genommen. Mit einem so genannten HU-Adapter können sie Prüfer feststellen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich funktionieren.

Allerdings bleibt uns allen noch ein bisschen Zeit uns auf die Neuerungen einzustellen. Die 47. Änderungsordnung zur StVZO tritt voraussichtlich am 01.04.2012 in Kraft. Die Probefahrt wird dann für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da die HU für neue Wagen allerdings erst nach 3 Jahren ansteht, müssen auch die TÜV-Sachverständigen sich erst ab 2015 auf häufige Probefahrten einstellen.

In Puncto Plakettenrückdatierung wird es aber keinen Aufschub geben. Bislang war es so,dass dies in jeden Bundesland anders geregelt war. Meist war es aber so, dass wenn ein Autofahrer einen Untersuchungstermin versäumt hatte, die neue Plakette sich am Fälligkeitsdatum der Fahrzeuguntersuchung orientierte.
Damit war es praktisch möglich bei der HU „Zeit zu schinden“. Mit der Änderung des StVZO wird es dazu dann vermutlich ein einheitliches Vorgehen geben. Auch bleibt das Bußgeld bestehen,wenn die Plakette seit 3 Monaten abgelaufen ist.
Deshalb lieber rechtzeitig zu HU, denn wer mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihn belangt.

HU © r.classen - Fotolia.com

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen