Punkte in Flensburg – neue Regelung

© lassedesignen - Fotolia.com
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Das Verkehrssünderregister Flensburg wird erheblich vereinfacht: Weniger Punkte für schwere Verstöße, dafür aber ein schnellerer Führerschein-Entzug. Bislang wird zu schnelles Fahren mit drei Punkten bestraft, das Fahren über eine rote Ampel bringt drei bis sieben Punkte. Verkehrsminister Peter Ramsauer von der CSU plant nun, für leichte Verstöße wie das zu schnelle Fahren generell nur noch einen Punkt, für schwere Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel generell zwei Punkte auszuteilen. Allerdings soll der Führerschein bereits bei acht Punkten abgegeben werden – bislang lag diese kritische Schwelle bei 18 Punkten.

In der Berichterstattung kochen die Gefühle hoch – und es wird bewusst provoziert. Denn betrachtet man die Herabsetzung von 18 auf 8 Punkte ohne den Kontext, sieht es in der Tat nach einer viel zu drastischen und ungerechtfertigten Maßnahme aus. Doch dieser Wert relativiert sich schließlich durch die Neuwertung der Punktevergabe. Rechnet man genau nach, bemerkt man sogar, dass nach der alten Regelung der Führerschein schon nach drei überfahrenen Ampeln weg sein kann, nach der neuen Regelung aber erst nach dem vierten Mal. Noch dazu würde die neue Regelung mehr Übersicht schaffen und das System für Autofahrer verständlicher machen.

Noch in diesem Monat möchte der Verkehrsminister weitere Details seiner Verkehrsünden-Reform vorstellen. Bislang ungeklärt ist etwa, wie die alten Punkte ins neue System übernommen werden sollen. Durchgesickert ist auch, dass Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss nach wie vor zum sofortigen Führerschein-Entzug führen sollen. Neu hingegen ist die Idee, die Einträge einzeln verjähren zu lassen: Für alle leichten Delikte, die mit einem Punkt bestraft werden, gelten zwei Jahre, für alle schweren Delikte, die mit zwei Punkten geahndet werden, gilt eine Frist von drei Jahren. Durch Nachschulungen können die Punkte wie bislang schneller abgebaut werden.

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