Das Jahr neigt sich dem Ende zu, wir haben schon den 2. Advent hinter uns und in 2,5 Wochen ist Weihnachten. Doch trotz der weihnachtlichen Stimmung sollten sie eine wichtige Regel als Autofahrer für die Adventszeit stets berücksichtigen.
Kein Alkohol am Steuer!!!
Besonders schön sind in dieser Vorweihnachtszeit die Adventsmärkte. Sie laden zum Bummeln und Essen ein, aber auch zum Glühwein oder Feuerzangenbowle trinken.
Das ist soweit kein Problem und gehört meiner Meinung nach auch zur Adventszeit dazu, allerdings sollten sie beim Trinken beachten, dass Glühwein beispielsweise deutlich mehr Promille hat als Bier. Mit 7-9 % kann es gut sein, dass sie als Frau nach einem Becher und als Mann nach 2-3 Bechern bereits die erlaubte Promillegrenze von 0,5 überschritten haben.Das Problem bei Glühwein liegt nämlich zusätzlich darin,dass er aufgrund der Süße und Wärme schnell ins Blut übergeht und folglich schnell betrunken macht. Auf die eigene Einschätzung ob man noch fahrtüchtig ist, ist das wenig Verlass. Die Alkoholkonzentration wirkt sich nämlich bei jedem anders aus.
Sie hängt von mehreren Faktoren ab wie Alter,Geschlecht,Gewicht und Tagesform.
Wer trotzdem fährt und erwischt wird oder noch schlimmer einen Unfall baut, der muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Ab 1,1 Promille gibt es sogar sechs Monate Fahrerlaubnisentzug und eine hohe Geldstrafe. Ab 1,6 Promille kann man zusätzlich sogar mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden und muss sich einer MPU unterziehen. Auch sammeln sie fleißig Punkte in Flensburg. Denn egal wie viel Promille sie intus haben und ob sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder nicht, es bringt zwischen 4-7 Punkte ein.
Deshalb lege ich ihnen ans Herz :Lassen sie das Auto zu Hause stehen und fahren sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi!
Denn sie riskieren nicht nur einen Führerscheinentzug und den Verlust des Weihnachtsgeldes ,sondern auch immer das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer.